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Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 mit den Hauptanforderungen für die Typgenehmigung von schweren Nutzfahrzeugen und Motoren für schwere Nutzfahrzeuge ist es nun erforderlich, Verwaltungsvorschriften für diese EG-Typgenehmigung festzulegen. Diese Verwaltungsvorschriften sollten Bestimmungen zur Übereinstimmung der Produktion und zur Übereinstimmung im Betrieb enthalten, damit die ordnungsgemäße Leistung produzierter Fahrzeuge und Motoren anhaltend gewährleistet werden kann.
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 schreibt für neue schwere Nutzfahrzeuge und für Motoren für neue schwere Nutzfahrzeuge die Einhaltung neuer Emissionsgrenzwerte…
Zum Zeitpunkt des Antrags auf EG-Typgenehmigung ist bereits eine Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem gemäß der UNECE-Regelung Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 legt allgemeine technische Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen hinsichtlich ihrer…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 ist es insbesondere in Bezug auf die Mehrstufen-Typgenehmigung notwendig, spezifische Verfahren für…
Gemäß Artikel 3 Absatz 15 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des…
1. EINLEITUNG 1.1. Nachfolgend sind die Anforderungen für die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Motoren und Fahrzeuge beschrieben, die nach Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.