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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Standardformat für Ausnahmeanträge von Herstellern, die die Kriterien gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 erfüllen Die elektronische Fassung des Antrags ist an die folgende E-Mail-Anschrift zu senden: EC-CO2-LDV-IMPLEMENTATION@ec.europa.eu 1. Name, Anschrift und Kontaktperson des Herstellers oder der Gruppe verbundener Hersteller Namen des Herstellers Postanschrift Name der Kontaktperson E-Mail-Anschrift der Kontaktperson Telefonnummer der Kontaktperson 2. Voraussetzung für die Gewährung der Ausnahme 2.1. Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller? JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang III beizufügen) NEIN 2.2. Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller, jedoch mit eigenen Produktionsanlagen und eigenem Konstruktionszentrum? JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang III beizufügen; siehe Nummer 2.3) NEIN (siehe Nummern 2.4 und 2.5) 2.3. Zahl der Zulassungen in der EU (falls der Antrag einen Hersteller, der nicht Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist, oder einen Hersteller betrifft, der zwar Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist, jedoch über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum verfügt): 2.3.1. Amtliche Zahlenangaben für die drei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.3.2. Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Nummer 2.3.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.3.3. Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.4. Soweit der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft, bitte Folgendes angeben: Namen des Herstellers Postanschrift Name der Kontaktperson E-Mail-Anschrift der Kontaktperson Telefonnummer der Kontaktperson 2.5. Zahl der Zulassungen einer Gruppe verbundener Hersteller in der EU, falls der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft und der Antragsteller nicht über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum verfügt: 2.5.1. Amtliche Zahlenangaben für die drei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.5.2. Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Nummer 2.5.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.5.3. Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Nummern 2.5.1 und 2.5.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen Jahr Zahl der EU-Zulassungen 3. Beantragte Dauer der Ausnahme Anzahl Kalenderjahre (maximal 5 Jahre) 4. Vorschlag für ein spezifisches Emissionsziel, berechnet als Flottendurchschnitt für den Ausnahmezeitraum, oder für separate spezifische Emissionsziele bei jährlichehn Reduktionen (in g CO2/km) Jahr Durchschnittliches spezifisches Emissionsziel (g CO2/km) 5. Angaben zum Unternehmen 5.1. Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen im Jahr 2007, soweit in Anhang IV nicht aufgeführt (oder, falls diese Daten nicht vorliegen, die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen für das erste Kalenderjahr nach 2007, für das solche Daten vorliegen) 5.2. Zahl der Beschäftigten in dem Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung 5.3. Größe der Produktionsanlage (in m2) in dem Kalenderjahr vor der Antragstellung 5.4. Verkaufsvolumen in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung Jahr Verkaufsvolumen 5.5. Jahresumsatz in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung Jahr Jahresumsatz 5.6. Besonderheiten des Marktes Informationen über geplante Produkte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf dem Markt verfügbar sind und die im vertraulichen Teil dieses Antrags angegeben werden sollten: a) die Fahrzeugmerkmale; b) Namen und Preisspannen von Fahrzeugen, die im Jahr vor dem Datum der Antragstellung in unmittelbarem Wettbewerb zueinander stehen; c) die Preisliste für Fahrzeuge, für die eine Ausnahme gewährt werden soll, für das Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung oder für das Kalenderjahr, für das nach dem Datum der Antragstellung als erstes eine Preisliste vorliegt. 5.7. Kurze Beschreibung des Betriebsmodells der Produktionsanlage. VERTRAULICHER TEIL DES ANTRAGS 5.8. Nettogewinn in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung Jahr Nettogewinn 5.9. F&E-Ausgaben in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung Jahr F&E-Ausgaben 5.10. Nettofinanztransfers an das Mutterunternehmen (im Falle eines Unternehmensverbundes) in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung Jahr Nettotransfers 6. Einzelheiten zu Personenkraftwagen, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen und für die der Antragsteller verantwortlich sein wird 6.1. Besonderheiten des Marktes 6.1.1. Fahrzeugmerkmale; 6.1.2. Namen und Preisspannen von Fahrzeugen, die in im dem Jahr vor dem Datum der Antragstellung in unmittelbarem Wettbewerb zueinander stehen; 6.1.3. voraussichtliche Preisliste für Fahrzeuge, für die eine Ausnahme gewährt werden soll. 7. Technologisches Potenzial des Antragstellers 7.1. Liste CO2-reduzierender Technologien, die 2007 in der Fahrzeugflotte des Antragstellers eingesetzt wurden; 7.2. soweit keine Liste gemäß Nummer 7.1 existiert: die Liste für das erste Jahr nach 2007, für das eine Liste vorliegt; 7.3. im Falle von Antragstellern, die planen, ihre Fahrzeuge auf den EU-Markt zu bringen: die Liste gemäß Nummer 7.1 für das erste Anwendungsjahr der Ausnahmeregelung. 8. Reduktionsprogramm des Antragstellers 8.1. Zeitplan für den Einsatz CO2-reduzierender Technologien in der Fahrzeugflotte; 8.2. voraussichtlicher Flottendurchschnitt während des Ausnahmezeitraums: 8.2.1. EU-Zulassungen pro Jahr des Ausnahmezeitraums, 8.2.2. voraussichtliche durchschnittliche Masse der Fahrzeuge, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen, 8.2.3. voraussichtliche durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen von Fahrzeugen, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen; 8.3. CO2-reduzierende Technologien, die im Rahmen des Reduktionsprogramms in der Fahrzeugflotte des Antragstellers eingesetzt werden sollen; 8.4. zusätzliche Kosten der im Rahmen des Programms einzusetzenden Technologien, nach Fahrzeugmodellen; 8.5. im Falle jährlicher Ziele: die jährliche Verringerung der spezifischen CO2-Emissionen der Fahrzeugmodelle, für die CO2-reduzierende Technologien eingeführt werden. ANHANG II Standardformat für Ausnahmeanträge von Herstellern, die die Kriterien gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 erfüllen ÖFFENTLICHER TEIL DES ANTRAGS 1. Name, Anschrift und Kontaktperson des Herstellers oder der Gruppe verbundener Hersteller Namen des Herstellers Postanschrift Name der Kontaktperson E-Mail-Anschrift der Kontaktperson Telefonnummer der Kontaktperson 2. Voraussetzung für die Gewährung der Ausnahme 2.1. Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller? JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang III beizufügen, siehe Nummer 2.3) NEIN (siehe Nummer 2.2) 2.2. Zahl der Zulassungen in der EU (falls der Antrag einen Hersteller betrifft, der nicht Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist): 2.2.1 Amtliche Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.2.2. Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Nummer 2.2.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.2.3. Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Nummern 2.2.1 und 2.2.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.3. Soweit der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft: 2.3.1. die Namen der verbundenen Hersteller; 2.3.2. die Zahl der EU-Zulassungen in dem Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung durch eine Gruppe verbundener Hersteller Jahr Zahl der EU-Zulassungen 2.3.3. soweit keine Zahlenangabe gemäß Nummer 2.3.2 vorliegt: die Zahlenangabe oder eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen Jahr Zahl der EU-Zulassungen 3. Einzelheiten zu Personenkraftwagen, für die der Antragsteller verantwortlich ist Informationen über geplante Produkte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf dem Markt sind und die im vertraulichen Teil dieses Antrags angegeben werden sollten: 3.1. durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen im Jahr 2007, soweit in Anhang IV der vorliegenden Verordnung nicht erfasst; 3.2. falls für 2007 keine Daten vorliegen, die folgenden Informationen: a) EU-Zulassungen — oder eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keine amtlichen Zahlenangaben vorliegen — in dem ersten Kalenderjahr nach 2007, für das Daten vorliegen; b) die Fahrzeugmerkmale aller Pkw-Typen; c) die Liste von Pkw, nach Fahrzeugklassen, gemäß Anhang V. 4. Spezifisches Emissionsziel — Reduktion um 25 % gegenüber dem Referenzwert von 2007 VERTRAULICHER TEIL DES ANTRAGS 5. Einzelheiten zu den Personenkraftwagen, die der Antragsteller auf den EU-Markt bringen will (betrifft in Anhang IV nicht aufgeführte Hersteller) 5.1. Fahrzeugmerkmale aller Pkw; 5.2. Liste von Pkw, nach Fahrzeugklassen, gemäß Anhang V; 5.3. voraussichtliche EU-Zulassungen von Fahrzeugen im ersten Anwendungsjahr der Ausnahmeregelung. ANHANG III Standardformat für die Erklärung zur Eigentumsstruktur Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 Der Unterzeichnete bestätigt, gesetzlicher Vertreter von [Name] (der Hersteller) zu sein, der ohne Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 zu sein, eine Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der genannten Verordnung beantragt. Nach bestem Wissen erfüllt [Name] (der Hersteller) die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und sind die Informationen im Antrag zutreffend und akkurat. Informationen über die Eigentumsstruktur von [Name] (der Hersteller) liegen in der Anlage bei. Unterschrift Datum Direktor von [der Hersteller] Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 Der Unterzeichnete bestätigt, gesetzlicher Vertreter von [Name] (der Hersteller) zu sein, der als Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 eine Ausnahme gemäß Artikel 11 [Absatz 1] [Absatz 4] der genannten Verordnung beantragt. Nach bestem Wissen erfüllt [Name] (der Hersteller) die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahme gemäß Artikel 11 [Absatz 1] [Absatz 4] der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und sind die Informationen im Antrag zutreffend und akkurat. Informationen über die Eigentumsstruktur von [Name] (der Hersteller) liegen in der Anlage bei. Unterschrift Datum Direktor von [der Hersteller] Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 Der Unterzeichnete bestätigt, gesetzlicher Vertreter von [Name] (der Hersteller) zu sein, der als Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009, jedoch über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 000 der Kommission verfügend, eine Ausnahme gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 beantragt. Nach bestem Wissen erfüllt [Name] (der Hersteller) die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahme gemäß Artikel 11 [Absatz 1] der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 und sind die Informationen im Antrag zutreffend und akkurat. Informationen über die Eigentumsstruktur von [Name] (der Hersteller) liegen in der Anlage bei. Unterschrift Datum Direktor von [der Hersteller] ANHANG IV Liste der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in der EU im Jahr 2007, aufgeschlüsselt nach Herstellern Hersteller Durchschnittliche Emissionen (g/km) AIXAM 164,000 ALPINA 219,932 AM GENERAL 357,000 ASTON MARTIN 377,860 AUDI 184,752 AUSTIN 450,000 AUTOMOBILES DANGEL 153,000 AVTOVAZ 216,632 BEAUFORD 208,000 BENTLEY 411,664 BMW 171,684 BRABUS 246,000 BRONTO 233,000 BUGATTI 577,667 CATERHAM 236,088 CHRYSLER 226,141 CITROEN 142,536 DACIA 154,650 DAIHATSU 153,070 DAIMLER 182,524 DIAMOND 260,000 DONKERVOORT 194,000 DR MOTOR COMPANY 193,048 FERRARI 434,860 FIAT 141,496 FORD 149,343 FUJI HEAVY INDUSTRIES 219,488 GEELY 183,000 GENERAL MOTORS 283,689 GM DAEWOO 160,071 GUMPERT 342,000 GWM 253,480 HC&E 220,000 HONDA 157,613 HYUNDAI 162,046 ISUZU 176,133 IVECO 224,770 JAGUAR 208,219 KIA 157,239 LAMBORGHINI 424,087 LAND ROVER 250,399 LOTUS 208,399 MAGYAR SUZUKI 156,280 MASERATI 354,687 MAZDA 172,568 MG 186,801 MICHALAK 117,000 MICROCAR 178,000 MITSUBISHI 174,649 MK SPORTSCARS 117,000 MORGAN 202,324 NETHERLANDS CAR 141,061 NISSAN 168,408 OPEL 153,699 OSV 135,915 PERODUA 138,135 PEUGEOT 142,205 PGO 201,767 PILGRIM 193,000 PORSCHE 287,710 PROTON 155,185 QUADZILLA 176,000 QUATTRO 290,774 RENAULT 146,893 ROLLS ROYCE 394,526 ROVER 188,399 RUF 327,000 SAAB 190,444 SALVADOR CAETANO 224,000 SANTANA 165,965 SEAT 151,184 SHUANGHUAN 270,000 SKODA 149,387 SOVAB 233,822 SSANGYONG 223,430 SUZUKI 166,012 TATA 168,310 TIGER 244,000 TOYOTA 150,634 TVR 397,500 UAZ 314,000 VM 185,000 VOLKSWAGEN 162,152 VOLVO 189,616 WIESMANN 310,000 ANHANG V Referenzemissionen auf Basis der besten 2007 verfügbaren Technologie und Reduktionsziel (-25 %) für spezifische CO2-Emissionen, nach Fahrzeugklassen Fahrzeugklasse Massenkategorie Verhältniskategorie Leistung/Masse Referenzemissionen (g/km) CO2-Ziel (g/km) 1 1 niedrig 108 81 2 1 mittel 118 89 3 1 hoch 153 115 4 2 niedrig 119 89 5 2 mittel 138 104 6 2 hoch 153 115 7 3 niedrig 121 91 8 3 mittel 136 102 9 3 hoch 150 113 10 4 niedrig 131 98 11 4 mittel 144 108 12 4 hoch 162 122 13 5 niedrig 147 110 14 5 mittel 152 114 15 5 hoch 179 134
(1) Masse eines Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 443/2009. — Die Masse wird wie folgt bestimmt (auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet): — Massenkategorie Bereich (in kg) 1 0-1 225 kg 2 1 226 -1 375 kg 3 1 376 -1 475 kg 4 1 476 -1 625 kg 5 1 626 + kg — Das Verhältnis Leistung/Masse wird wie folgt bestimmt (auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet): — Verhältniskategorie Leistung/Masse Bereich (in W/kg) Niedrig 0-65 W/kg Mittel 66-85 W/kg Hoch 86+
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