Erwägungsgrund 4 32011R0063
Um dem begrenzten Produktangebot einiger Hersteller kleiner Stückzahlen und der sich daraus ergebenden begrenzten Möglichkeiten der Aufteilung des Reduktionsaufwands auf die Fahrzeugflotte Rechnung zu tragen, sollte es den Antragstellern gestattet werden, zwischen einem für den gesamten Ausnahmezeitraum einheitlichen Jahresziel für die Reduktion der spezifischen Emissionen oder unterschiedlichen Jahreszielen zu wählen, um bis Ende des Ausnahmezeitraums eine Reduktion gegenüber dem Referenzwert von 2007 zu erreichen.