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Nachdem die GP International Holding B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich einer das Risiko einer chronischen Veneninsuffizienz senkenden Wirkung von OPC Plus abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00751) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „OPC Plus has been shown to increase the microcirculation and may therefore reduce the risk of chronic venous insufficiency“ („OPC Plus erhöht nachweislich die Mikrozirkulation und kann daher das Risiko einer chronischen Veneninsuffizienz verringern“).
ABGELEHNTE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABE Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Nachdem die GP International Holding B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde…
Abgelehnte gesundheitsbezogene Angaben Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
ZUGELASSENE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABE Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz,…
Nach den beiden Anträgen von Pharma Consulting & Industries gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht,…
Nach dem Antrag von BIO SERAE gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.