Erwägungsgrund 7 32011R0666
Nachdem MILTE ITALIA S.p.a. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Silymarin BIO-C® auf die vermehrte Produktion von Muttermilch abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00957). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte u. a. folgenden Wortlaut: „Suggested for improving the physiological production of breast milk during breast feeding“ („Angeraten zur Verbesserung der physiologischen Produktion von Muttermilch beim Stillen“).