Art. 10 32011R0691Bericht und Überprüfung
Bis 31. Dezember 2013 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser…
Art. 1 Nr. 10 Buchst. b 32024R3024VERORDNUNG (EU) 2024/3024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgenden Absätze werden angefügt: „Bis 31. Dezember 2024 und danach zumindest alle zwei Jahre veröffentlicht die Kommission (Eurostat) eine digitale…
Anhang V 32011R0691MODUL FÜR RECHNUNGEN DES SEKTORS UMWELTGÜTER UND -DIENSTLEISTUNGEN
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Statistiken zu Umweltgütern und -dienstleistungen werden Daten über die Umweltprodukte erzeugenden…
Erwägungsgrund 14 32024R3024VERORDNUNG (EU) 2024/3024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission (Eurostat) und die für die Erstellung von umweltökonomischen Gesamtrechnungen verantwortlichen nationalen statistischen Ämter und anderen…
Erwägungsgrund 23 32024R3024VERORDNUNG (EU) 2024/3024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Klimaschutz, einschließlich der damit verbundenen Investitionen, ist unerlässlich, um das Ziel der Klimaneutralität in der Union bis 2050 zu erreichen. Die…