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Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Statistiken zu Umweltgütern und -dienstleistungen werden Daten über die Umweltprodukte erzeugenden Wirtschaftstätigkeiten einer Volkswirtschaft in einer mit den im Rahmen des ESVG mitgeteilten Daten kompatiblen Weise erfasst und dargestellt. Die Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen sollten unter Verwendung bereits vorhandener Informationen aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, strukturellen Unternehmensstatistiken, Unternehmensregistern und sonstigen Quellen erstellt werden. In diesem Anhang werden die Daten festgelegt, die von den Mitgliedstaaten für die Rechnungen zu Umweltgütern und -dienstleistungen zu erheben, zu erstellen, zu übermitteln und zu bewerten sind. Abschnitt 2 ERFASSUNGSBEREICH Die Daten zu Umweltgütern und -dienstleistungen weisen die gleichen Systemgrenzen wie das ESVG auf und umfassen alle Umweltgüter und -dienstleistungen, die unter das Produktionskonzept fallen. Laut Definition des ESVG ist Produktion generell eine unter Kontrolle und Verantwortung einer institutionellen Einheit ausgeführte Tätigkeit, bei der diese Einheit durch den Einsatz von Arbeitskräften, Kapital sowie Waren und Dienstleistungen andere Waren und Dienstleistungen produziert. Umweltgüter und -dienstleistungen fallen in folgende Kategorien: umweltrelevante Dienstleistungen, Produkte einzig für Umweltzwecke (verbundene Produkte), umweltfreundliche Güter und Umwelttechnologien. Abschnitt 3 AUFLISTUNG DER MERKMALE Die Mitgliedstaaten erstellen Statistiken zu Umweltgütern und -dienstleistungen unter Verwendung folgender Merkmale: — Produktion des gesamten Wirtschaftszweigs Umweltgüter und -dienstleistungen und der Marktaktivitäten, — Ausfuhren des gesamten Wirtschaftszweigs Umweltgüter und -dienstleistungen, — Wertschöpfung des gesamten Wirtschaftszweigs Umweltgüter und -dienstleistungen und der Marktaktivitäten, — Beschäftigung im gesamten Wirtschaftszweig Umweltgüter und -dienstleistungen und im Rahmen der Marktaktivitäten, — Bruttoanlageinvestitionen (BAI) für Klimaschutztätigkeiten, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und privaten Haushalten sowie privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOE), — BAI für Produkte für den Klimaschutz, die nicht bereits in den BAI für Klimaschutztätigkeiten enthalten sind, aufgeschlüsselt nach Kapitalgesellschaften, Staat und Haushalten sowie pOE, — Endverbrauch von Produkten für den Klimaschutz, aufgeschlüsselt nach Staat und Haushalten sowie pOE. Alle Daten — außer dem Merkmal „Beschäftigung“, das in „Vollzeitäquivalenten“ angegeben wird — werden in Landeswährung in Millionen angegeben. Abschnitt 4 ERSTES BEZUGSJAHR, PERIODIZITÄT UND ÜBERMITTLUNGSFRISTEN 1. Die Statistiken werden jährlich erstellt und übermittelt. 2. Die Statistiken werden innerhalb von 22 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt. Dies gilt ab dem Bezugsjahr 2020. 3. Um dem Bedarf der Nutzer an vollständigen und rechtzeitig vorliegenden Datensätzen gerecht zu werden, erstellt die Kommission (Eurostat) Schätzungen der Gesamtzahlen der wichtigsten Aggregate dieses Moduls für die 27 Mitgliedstaaten der EU, sobald ausreichende länderspezifische Daten vorliegen. Die Kommission (Eurostat) erstellt und veröffentlicht, sofern möglich, Schätzungen für Daten, die die Mitgliedstaaten nicht innerhalb der in Nummer 2 angegebenen Frist vorgelegt haben. 4. Das erste Bezugsjahr ist das Jahr 2020. 5. Bei jeder Datenübermittlung an die Kommission legen die Mitgliedstaaten Jahresdaten für die Jahre n — 2, n — 1 und n vor, wobei n für das Bezugsjahr steht. Die Mitgliedstaaten können alle verfügbaren Daten für die dem Jahr 2018 vorausgehenden Jahre übermitteln. Abschnitt 5 BERICHTSTABELLEN 1. Die zu übermittelnden Daten zu allen in Abschnitt 3 aufgelisteten Merkmalen sind kreuzklassifiziert nach — Systematik der Wirtschaftszweige, NACE wie folgt: — NACE A — NACE B — NACE C — NACE D — NACE E — NACE F — NACE J + NACE K — NACE N — NACE P — NACE Q — Summe aus NACE G + NACE H + NACE I + NACE L + NACE M + NACE O + NACE R + NACE S + NACE T + NACE U + NACE V — Gruppen der Klassifikation der Umweltzwecke (CEP), wie folgt gruppiert: — CEP 01 — Luft und Klima; — CEP 0201 — Energie aus erneuerbaren Quellen; — CEP 0202 — Energieeinsparungen und -management; — CEP 0301 — Abwasserwirtschaft; — CEP 0302 — Wassereinsparungen und Management der natürlichen Wasserressourcen; — CEP 0401 — Abfallwirtschaft; — CEP 0402 — Wertstoffrückgewinnung und -einsparungen; — CEP 0501 — Schutz von Boden, Oberflächen- und Grundwasser; — CEP 0502 — Schutz von Biodiversität und Landschaft; — CEP 0503 — Management von Waldressourcen; — CEP 06 — Lärm und Strahlung; — Summe aus CEP 0701, CEP 0703, CEP 0705, CEP 0707, CEP 0709 — FuE für Verringerung und Kontrolle von Luftemissionen, Abwasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Boden, Oberflächenwasser, Grundwasser und Biodiversität und Lärm und Strahlung; — Summe aus CEP 0702, CEP 0704, CEP 0706, CEP 0708 — FuE für Energie, Wasserressourcen, Wertstoffrückgewinnung und -einsparungen und Waldmanagement; — CEP 08 — Bereichsübergreifende Zwecke und andere Umweltzwecke. Abschnitt 6 HÖCHSTDAUER DER ÜBERGANGSZEITRÄUME Die Höchstdauer des Übergangszeitraums für die Durchführung der Bestimmungen dieses Anhangs beträgt zwei Jahre ab der ersten Übermittlungsfrist.
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Umweltschutzausgabenrechnungen werden Daten zu den Umweltschutzausgaben, d. h. den wirtschaftlichen Ressourcen, die von…
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Rechnungen über umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers werden Daten über laufende Transfers und…
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Statistiken über umweltbezogene Steuern werden Daten aus der Perspektive der die Steuern entrichtenden Einheiten in…
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Luftemissionsrechnungen werden Daten zu Luftemissionen in einer mit dem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen…
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Rechnungen über physische Energieflüsse werden Angaben über physische Energieflüsse, ausgedrückt in Terajoules, in einer…
Abschnitt 1 ZIELSETZUNGEN Im Rahmen der Ökosystemrechnungen werden Daten über Ausdehnung und Zustand der vorhandenen Ökosysteme und über die Leistungen, die sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.