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Angesichts des speziellen Geltungsbereichs und Anwendungszeitraums der Fangmöglichkeiten für Sardellen ist es angezeigt, diese Fangmöglichkeiten mit einer gesonderten Verordnung festzusetzen. Die Fischerei sollte jedoch weiterhin den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 betreffend die Bedingungen für die Nutzung der Quoten unterworfen sein.
Angesichts des speziellen Geltungsbereichs und Anwendungszeitraums der Fangmöglichkeiten für Sardellen ist es angezeigt, diese Fangmöglichkeiten mit einer…
Für die Aufteilung und Nutzung der in Absatz 1 festgesetzten Fangmöglichkeiten gelten die Vorschriften der Artikel 9, 12 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 57/2011.
Für die Aufteilung und Nutzung der in Absatz 1 festgesetzten Fangmöglichkeiten gelten die Vorschriften der Artikel 8, 10 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 43/2012.
Für die Aufteilung und Nutzung der in Absatz 1 festgesetzten Fangmöglichkeiten gelten die Vorschriften der Artikel 7, 10 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 53/2010.
Die Beschreibungen bestimmter Fanggebiete in der genannten Verordnung sollten eindeutiger formuliert werden, damit gewährleistet ist, dass die Gebiete, in denen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates sind die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände 2011 unter Ausschluss der Sardellenbestände im Golf von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.