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Angesichts des speziellen Geltungsbereichs und Anwendungszeitraums der Fangmöglichkeiten für Sardellen ist es angezeigt, diese Fangmöglichkeiten mit einer gesonderten Verordnung festzusetzen und die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 entsprechend zu ändern. Die Fischerei sollte jedoch den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 über die Bedingungen für die Nutzung der Quoten unterworfen sein.
Angesichts des speziellen Geltungsbereichs und Anwendungszeitraums der Fangmöglichkeiten für Sardellen ist es angezeigt, diese Fangmöglichkeiten mit einer…
Für die Aufteilung und Nutzung der in Absatz 1 festgesetzten Fangmöglichkeiten gelten die Vorschriften der Artikel 7, 10 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 53/2010.
Für die Aufteilung und Nutzung der in Absatz 1 festgesetzten Fangmöglichkeiten gelten die Vorschriften der Artikel 8, 10 und 13 der Verordnung (EU) Nr. 43/2012.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 wurden für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für…
In der Verordnung (EG) Nr. 1359/2008, der Verordnung (EG) Nr. 1226/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates wurden für 2010 die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.