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Kurz vor dem 29. April 2011 kam es zu regulatorischen Entwicklungen auf EU- und internationaler Ebene. In der Folge wären nur wenige Flughäfen in der Lage, eine geeignete Kontrollausrüstung bereitzuhalten, und für die Fluggäste könnte Unklarheit darüber herrschen, ob Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die an einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines Luftfahrzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitgeführt werden dürfen.
Aus dem obengenannten Grund sollte die Bestimmung, mit der ab dem 29. April 2011 eine Verpflichtung zur Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen…
Teil B.1 (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 erhält folgende Fassung: „TEIL B.1 Flüssigkeiten, Aerosole und Gele 1.…
Zur schrittweisen Einführung eines Systems zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission zwei Termine…
Es ist jetzt an der Zeit, die Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen aufzuheben und schrittweise von einem Verbot der meisten…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2010. Diese Verordnung ist in…
Laut der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sind Flüssigkeiten, Aerosole und Gele nicht als Kategorie von Gegenständen anzusehen, deren Mitführen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.