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Mit der Verordnung (EU) Nr. 720/2011 der Kommission vom 22. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt hinsichtlich der schrittweisen Einführung von Kontrollen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen auf EU-Flughäfen wurde der Termin 29. April 2011 gestrichen, da Entwicklungen auf EU-Ebene und internationaler Ebene kurz vor dem 29. April 2011 gezeigt hatten, dass nur wenige Flughäfen tatsächlich in der Lage gewesen wären, Kontrollen einzurichten, und es für die Fluggäste möglicherweise nicht klar gewesen wäre, ob auf einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworbene Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitgeführt werden dürfen.
Zur schrittweisen Einführung eines Systems der Kontrolle auf Flüssigsprengstoffe wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission vom 9. April…
Aus dem obengenannten Grund sollte die Bestimmung, mit der ab dem 29. April 2011 eine Verpflichtung zur Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen…
Kurz vor dem 29. April 2011 kam es zu regulatorischen Entwicklungen auf EU- und internationaler Ebene. In der Folge wären nur wenige Flughäfen in der Lage, eine…
Zur schrittweisen Einführung eines Systems zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen wurden im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 297/2010 der Kommission zwei Termine…
Teil B.1 (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 erhält folgende Fassung: „TEIL B.1 Flüssigkeiten, Aerosole und Gele 1.…
Auf der Grundlage dieser Bewertung und insbesondere in Anbetracht des erheblichen Risikos für die Betriebsabläufe, falls alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.