Erwägungsgrund 2 32011R0779
Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen ist am 27. Februar 2011 ausgelaufen. Am 25. Februar 2011 wurde ein neues Protokoll zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert. Mit diesem Protokoll werden den Fischereifahrzeugen der EU Fangmöglichkeiten in den entsprechenden Gewässern eingeräumt werden, die in Fischereifragen der Hoheit oder Gerichtsbarkeit Marokkos unterliegen.