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Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen ist am 27. Februar 2011 ausgelaufen. Am 25. Februar 2011 wurde ein neues Protokoll zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert. Mit diesem Protokoll werden den Fischereifahrzeugen der EU Fangmöglichkeiten in den entsprechenden Gewässern eingeräumt werden, die in Fischereifragen der Hoheit oder Gerichtsbarkeit Marokkos unterliegen.
Am 2. Juni 2011 wurde ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen…
Das Protokoll über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der…
Da das aktuelle Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der…
Ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll“) zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (im…
Am 3. Juni 2010 wurde ein neues Protokoll (im Folgenden „Protokoll“) über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung, die nach dem…
Am 15. Juli 2010 wurde ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.