Erwägungsgrund 1 32013D0785
Am 22. Mai 2006 hat der das partnerschaftliche Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko im Folgenden „partnerschaftliches Fischereiabkommen“) durch Annahme der Verordnung (EG) Nr. 764/2006 genehmigt.