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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte für Dimethomorph, Fluopicolid, Mandipropamid und Metrafenon insbesondere unter Berücksichtigung der Risiken für die Verbraucher sowie gegebenenfalls für Tiere und gab mit Gründen versehene Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalten ab. Bezüglich Nikotin bewertete die Behörde die zur Verfügung stehenden Überwachungsdaten und gab eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Festlegung vorläufiger RHG für Nikotin in den betroffenen Erzeugnissen ab. Diese Stellungnahmen wurden der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte insbesondere unter Berücksichtigung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte insbesondere unter Berücksichtigung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte insbesondere unter Berücksichtigung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte den Antrag und den Bewertungsbericht insbesondere unter Berücksichtigung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.