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Die Verordnung (EG) Nr. 333/2007 wird wie folgt geändert:
Der Titel erhält folgende Fassung: „ Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission vom 28. März 2007 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Lebensmitteln “.
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Der Anhang wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 11 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Verordnung (EG) Nr. 376/2008 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1
Artikel 37 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Verordnung (EG) Nr. 378/2007 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.