Erwägungsgrund 1 32021R1134
Das Visa-Informationssystem (VIS) wurde mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates als technische Lösung für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet. Zweck, Funktionen und Zuständigkeiten in Bezug auf das VIS sowie die Bedingungen und Verfahren für den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sind in der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt, mit der die Prüfung von Anträgen auf Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt und die damit verbundenen Entscheidungen erleichtert werden sollen. Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Erfassung biometrischer Identifikatoren im VIS. Der Beschluss 2008/633/JI des Rates legt die Bedingungen fest, unter denen die benannten Behörden der Mitgliedstaaten und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für Datenabfragen im VIS zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten Zugang erhalten können. Das VIS nahm am 11. Oktober 2011 den Betrieb auf und wurde zwischen Oktober 2011 und Februar 2016 schrittweise in allen Konsulaten der Mitgliedstaaten eingeführt.