Erwägungsgrund 3 32011R0939
Die Verordnung (EG) Nr. 617/2008 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 557/2010 geändert. Auch der neue Titel von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 557/2010 enthält einen Fehler in der litauischen Fassung, der berichtigt werden sollte. Die anderen Änderungen, die im Wege der Änderungsverordnung an der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 vorgenommen wurden, enthalten keine Fehler. Diese Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 brauchen folglich nicht berichtigt zu werden.