Erwägungsgrund 2 32011R0098
Am 17. Januar 2011 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, die der Identifizierung dienenden Angaben zu einer natürlichen Person auf seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 22. Januar 2011 beschlossen, zwei natürliche Personen aus dieser Liste zu streichen.