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Zwar umfasst das IMI eine internetgestützte Schnittstelle für seine Nutzer, doch könnte es in bestimmten Fällen und auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats angezeigt sein, technische Lösungen für die direkte Übermittlung von Daten aus etwaigen bereits bestehenden nationalen Systemen an das IMI in Betracht zu ziehen, insbesondere für Meldeverfahren. Die Einführung solcher technischer Lösungen sollte von dem Ergebnis abhängen, das eine Bewertung ihrer Machbarkeit, ihrer Kosten und ihres erwarteten Nutzens erbringt. Diese Lösungen sollten weder bestehende Strukturen noch national geregelte Zuständigkeiten beeinträchtigen.
Zwar ist das IMI seinem Wesen nach ein Kommunikationsinstrument für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden, das für die allgemeine…
Das Binnenmarkt-Informationssystem („IMI“) ist eine über Internet zugängliche Software-Anwendung, die von der Kommission in Zusammenarbeit mit den…
Das IMI kann in Zukunft auf neue Bereiche ausgeweitet werden, in denen es zur Gewährleistung einer effektiven Umsetzung eines Rechtsakts der Union in einer…
Im Hinblick auf eine bessere und einheitlichere Anwendung der Richtlinie 96/71/EG und eine bessere Verwaltungszusammenarbeit ist es angezeigt, ein System für…
Für den Austausch der zur Durchführung von Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Situationen nötigen Informationen ist eine effektive Zusammenarbeit auf…
Die Nutzung des IMI für die technische Unterstützung des SOLVIT-Netzes sollte den informellen Charakter des SOLVIT-Verfahrens nicht beeinträchtigen, das auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.