Erwägungsgrund 7 32012R1048
Nachdem Valens Int. d.o.o. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Beta-Glucanen aus Gerste im Hinblick auf die Senkung des Blutcholesterinspiegels und des Risikos einer (koronaren) Herzerkrankung (Frage Nr. EFSA-Q-2011-00799) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Beta-Glucan aus Gerste reduziert nachweislich den Cholesteringehalt im Blut. Durch die Senkung des Blutcholesterinspiegels kann das Risiko einer Herzerkrankung verringert werden.“