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Es besteht eine technologische Notwendigkeit, Polyglycitolsirup als Ersatz für die anderen bereits zugelassenen Polyole zu verwenden. Polyglycitolsirup ist weniger süß und erhöht die Masse, die Opazität, die Bindefähigkeit und die Stabilität brennwertverminderter oder zuckerfreier Produkte. Es ist daher angezeigt, die Verwendung von Polyglycitolsirup in den beantragten Lebensmittelkategorien zuzulassen und diesem Lebensmittelzusatzstoff die E-Nummer E 964 zuzuweisen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten über die Sicherheit von Polyglycitolsirup zur Verwendung als…
Es wurde beantragt, die Verwendung von Polyglycitolsirup in mehreren Lebensmittelkategorien zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete die Sicherheit von Polyglycitolsirup zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff . Sie ist…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag für E 962 folgender Eintrag für E 964 eingefügt: „ E 964 POLYGLYCITOLSIRUP Synonyme hydriertes…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Die Kombination von Citronensäure und Phosphorsäure, die derzeit einzeln zur Verwendung bei der Herstellung des Zusatzstoffs Polydextrose (E 1200) zugelassen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.