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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) äußerte sich in einem Gutachten über die Sicherheit von Polyglycitolsirup zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff unter Berücksichtigung der vom Antragsteller am 24. November 2009 vorgeschlagenen Spezifikationen. Dieser Lebensmittelzusatzstoff wurde danach mit Verordnung (EU) Nr. 1049/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verwendung von Polyglycitolsirup in mehreren Lebensmittelkategorien für bestimmte Verwendungen zugelassen und erhielt die Nummer E 964. Somit sollten für diesen Lebensmittelzusatzstoff Spezifikationen festgelegt werden.
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete die Sicherheit von Polyglycitolsirup zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff . Sie ist…
Es besteht eine technologische Notwendigkeit, Polyglycitolsirup als Ersatz für die anderen bereits zugelassenen Polyole zu verwenden. Polyglycitolsirup ist…
Es wurde beantragt, die Verwendung von Polyglycitolsirup in mehreren Lebensmittelkategorien zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Die Lebensmittelzusatzstoffe, die derzeit nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in…
Die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe wurde auf Grundlage der Zusatzstoffe erstellt, die nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.