Verordnung (EU) Nr. 1078/2012 der Kommission vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Kontrolle, die von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern, denen eine Sicherheitsbescheinigung beziehungsweise Sicherheitsgenehmigung erteilt wurde, sowie von den für die Instandhaltung zuständigen Stellen anzuwenden ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Eisenbahnagentur (die „Agentur“) die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsmethoden (CSM) verabschieden, die zumindest die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2004/49/EG vorgesehenen Methoden umfasst.
Erwägungsgrund 1 32012R1078
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