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Am 29. April 2010 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee — RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Stellungnahme über die Verwendung von Bor-Verbindungen in fotografischen Anwendungen ab. Der RAC wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass es weitere mögliche Quellen gebe, die zu der Bor-Exposition der Verbraucher insgesamt beitrügen, und dass diese zusätzlichen Quellen auch bei der Risikobeurteilung von Bor-Verbindungen berücksichtigt werden müssten. Multiple Quellen für die Bor-Exposition von Verbrauchern wurden in vorausgegangenen Risikobeurteilungen außer Acht gelassen, was mit der derzeit herrschenden Besorgnis in Zusammenhang mit multiplen Expositionsquellen im Allgemeinen unvereinbar ist.
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Am 10. Juni 2011 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Beschränkung ab, wobei er die Wirksamkeit…
Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat Stellungnahmen zu den Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und…
Den ökologischen Bedenken, die in kosmetischen Mitteln verwendete Stoffe auslösen könnten, wird durch die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des…
In seiner Stellungnahme vom 10. März 2011 vertrat der Ausschuss für Risikobeurteilung („RAC“) die Auffassung, dass die EU-weite Maßnahme, die im Hinblick auf…
Im Interesse einer besseren Koordinierung zwischen der Richtlinie 2000/60/EG, der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.