Erwägungsgrund 1 32012R0114
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht vor, dass die Vermögenswerte von Präsident Lukaschenko und verschiedenen belarussischen Amtsträgern eingefroren werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates sieht vor, dass die Vermögenswerte von Präsident Lukaschenko und verschiedenen belarussischen Amtsträgern eingefroren werden.