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Die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) in Getränken aus fermentiertem Traubenmost ist technisch notwendig. Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) werden zugesetzt, um die Oxidation zu stoppen und das Wachstum von Mikroorganismen zu bremsen. Auch verhindern diese Stoffe das Wachstum unerwünschter Hefen während der zweiten Gärung in der Flasche. Propylenglycolalginat (E 405) wird als Schaumstabilisator eingesetzt; die Kohlendioxidblasen halten dadurch länger, die Krone wird cremiger und stabiler.
Der Wissenschaftliche Ausschuss Lebensmittel hat für Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) eine annehmbare tägliche…
Die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in aromatisierten Getränken auf Weinbasis ist technisch notwendig. Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228)…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ hat annehmbare tägliche Aufnahmemengen für Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) festgelegt . Bei aromatisierten…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission gilt die Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG)…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in der Lebensmittelkategorie 14.2.8 „Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.