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Der Wissenschaftliche Ausschuss Lebensmittel hat für Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI) festgelegt. Getränke aus fermentiertem Traubenmost sind alkoholische Getränke, die von ihren Eigenschaften her mit anderen alkoholischen Getränken wie Bier oder Malzgetränken vergleichbar sind. Der Verzehr dieser Getränke kann also als Alternative zum Verzehr anderer alkoholischer Getränke wie insbesondere Bier und Malzgetränke betrachtet werden. Die durch diese neue Verwendung bedingte zusätzliche Exposition gegenüber Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) wird begrenzt bleiben und nicht zu einer Erhöhung der Gesamtaufnahme führen. Es ist daher angebracht, die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) als Konservierungsstoffe und von Propylenglycolalginat (E 405) als Schaumstabilisator in Getränken aus fermentiertem Traubenmost zuzulassen.
Die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) in Getränken aus fermentiertem Traubenmost ist technisch notwendig.…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ hat annehmbare tägliche Aufnahmemengen für Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) festgelegt . Bei aromatisierten…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in der Lebensmittelkategorie 14.2.8 „Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission gilt die Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG)…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in aromatisierten Getränken auf Weinbasis ist technisch notwendig. Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.