Erwägungsgrund 6 32012R1149
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Verwendung von Extrakt aus Rosmarin als Lebensmittelzusatzstoff bewertet. Ausgehend von den Sicherheitsmargen, die mithilfe der NOAEL-Werte (Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung) aus den verschiedenen Studien, in denen allgemein der NOAEL-Wert der jeweils höchste geprüfte Dosiswert war, festgelegt wurden, und unter Zugrundelegung einer konservativen ernährungsbedingten Exposition wurde geschlossen, dass die Verwendung des in der wissenschaftlichen Stellungnahme beschriebenen Extrakts aus Rosmarin bei den vorgesehenen Verwendungen und in der vorgesehenen Konzentration kein Sicherheitsrisiko darstellt. Die zusätzliche Aufnahme aufgrund der neuen Verwendung in Füllungen trockener Teigwaren trägt nicht wesentlich zur Gesamtaufnahme bei. Es ist daher angebracht, die Verwendung von Extrakt aus Rosmarin (E 392) als Antioxidationsmittel in Füllungen trockener Teigwaren zuzulassen.