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Am 4. Oktober 2011 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Dimethyldicarbonat (E 242) in allen Produkten der Kategorie 14.2.8 („Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %“) eingereicht und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält in der Lebensmittelkategorie 14.2.8 „Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken…
Dimethyldicarbonat (E 242) wurde zuletzt 2001 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel bewertet. Der Stoff gilt als toxikologisch unbedenklich, da er…
(2) Nur alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % E 242 Dimethyldicarbonat 250
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Dimethyldicarbonat (E 242) wird für kaltsterilisierte Getränke verwendet. Es wirkt gegen Pilze und Bakterien und ist insbesondere zweckmäßig zur Begrenzung der…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.