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Dimethyldicarbonat (E 242) wurde zuletzt 2001 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel bewertet. Der Stoff gilt als toxikologisch unbedenklich, da er bei einer Verwendungsmenge von 250 mg/l instabil ist und in Stoffe zerfällt, deren Rückstände als harmlos gelten. Dies bedeutet, dass seine Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit birgt. Daher sollte die Verwendung von Dimethyldicarbonat (E 242) zur Konservierung aller Produkte der Kategorie 14.2.8 („Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 %“) zugelassen werden.
Am 4. Oktober 2011 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Dimethyldicarbonat (E 242) in allen Produkten der Kategorie 14.2.8 („Sonstige alkoholische…
Dimethyldicarbonat (E 242) wird für kaltsterilisierte Getränke verwendet. Es wirkt gegen Pilze und Bakterien und ist insbesondere zweckmäßig zur Begrenzung der…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält in der Lebensmittelkategorie 14.2.8 „Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken…
(2) Nur alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % E 242 Dimethyldicarbonat 250
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten ersuchen, um…
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.