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Konformitätserklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 in Bezug auf Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft 1. Erzeuger/Einführer des Bruchglases: Name: Anschrift: Kontaktperson: Telefon: Fax E-Mail: 2. a) Name oder Code der Bruchglaskategorie gemäß einer Industrievorgabe oder -norm: b) wichtigste technische Bestimmungen der Industrievorgabe oder -norm, einschließlich der Einhaltung der Anforderungen an die Produktqualität für Nichtglas-Komponenten bei Ende der Abfalleigenschaft, d. h. Anteil von Eisen und Nichteisen-Metallen, anorganischen Nichtmetall-/Nichtglas-Stoffen und organischen Stoffen: · 3. Die Bruchglassendung entspricht der unter Ziffer 2 genannten Industrievorgabe oder -norm. 4. Menge der Sendung in kg: 5. Der Bruchglaserzeuger wendet ein Managementsystem an, das den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 entspricht und von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle oder einem Umweltgutachter oder — bei der Einfuhr von Bruchglas, das nicht mehr als Abfall anzusehen ist, in das Zollgebiet der EU — von einem unabhängigen externen Gutachter überprüft wurde. 6. Die Bruchglassendung genügt den in Artikel 3 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 genannten Kriterien. 7. Das Material in dieser Sendung ist ausschließlich für die direkte Verwendung in der Herstellung von Glasmaterialien oder -gegenständen in Einschmelzverfahren bestimmt. 8. Erklärung des Bruchglaserzeugers/Bruchglaseinführers: Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Name: Datum: Unterschrift:
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