Art. 81 Brüssel Ia
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 10. Januar 2015 , mit Ausnahme der Artikel 75 und 76, die ab dem 10. Januar 2014 gelten.Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.