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Um für die Wirtschaftsbeteiligten Rechtssicherheit und rechtliche Kontinuität zu gewährleisten, sollten die neuen, nach dieser Verordnung zu erlassenden Durchführungsrechtsakte die Rechtswirkungen der nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 498/2012 bereits getroffenen Übergangsmaßnahmen aufrechterhalten. Diese Übergangsmaßnahmen sollten anschließend so behandelt werden, als seien sie gemäß den entsprechenden Bestimmungen dieser neuen Durchführungsrechtsakte getroffen worden —
Mit den in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakten werden die Rechtswirkungen der nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 498/2012 getroffenen…
Die für die Zwecke der vorliegenden Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakte, die die Vorschriften des Anhangs IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ersetzen…
Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung erlassenen delegierten Rechtsakte und…
Angesichts der derzeitigen Diskussionen über horizontale Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zu Drittländern im Kontext des öffentlichen Auftragswesens…
Um eine einheitliche, rasche und einfache Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten Durchführungsrechtsakte, die nach dieser Richtlinie erlassen…
Um Rechtssicherheit und Kontinuität für Produkte zu gewährleisten, die in Übereinstimmung mit den gemäß der Richtlinie 2009/125/EG in ihrer zum Inkrafttreten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.