Erwägungsgrund 1 32012R1224
Um gewissen Änderungen in den Rechtsvorschriften einiger Mitgliedstaaten oder ihrem Wunsch nach Vereinfachung der Anwendung des Koordinierungssystems der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 Rechnung zu tragen, haben die Mitgliedstaaten die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersucht, bestimmte Anhänge der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zu ändern.