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Die Jahresgebühren sollten an die Europäische Patentorganisation entrichtet werden. Das EPA behält einen Betrag ein, um die ihm für die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentschutz gemäß Artikel 146 EPÜ entstehenden Kosten zu decken. Der Restbetrag sollte auf die teilnehmenden Mitgliedstaaten aufgeteilt und für patentrelevante Zwecke verwenden werden. Der jeweilige Anteil sollte auf der Grundlage fairer, ausgewogener und relevanter Kriterien, nämlich des Umfangs der Patentaktivität, und der Größe des Marktes, festgelegt werden, und sollte sicherstellen, dass allen teilnehmenden Mitgliedstaaten ein Mindestbetrag entrichtet wird, damit ein ausgewogenes und nachhaltiges Funktionieren des Systems gewahrt bleibt. Die Verteilung sollte einen Ausgleich dafür bieten, dass einige teilnehmende Mitgliedstaaten eine andere Amtssprache als eine der Amtssprachen des EPA haben, dass der auf der Grundlage des Europäischen Innovationsanzeigers ermittelte Umfang ihrer Patentaktivität unverhältnismäßig gering ist und/oder sie erst jüngst der Europäischen Patentorganisation beigetreten sind.
Die angemessene Höhe und Aufteilung der Jahresgebühren sollte so festgelegt werden, dass gewährleisten ist, dass im Zusammenhang mit dem einheitlichen…
Das EPA behält 50 % der in Artikel 11 genannten Jahresgebühren ein, die für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung entrichtet werden. Der Restbetrag wird…
Patentinhaber sollten eine einzige Jahresgebühr für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung entrichten. Die Jahresgebühren sollten über die gesamte…
Im Rahmen des engeren Ausschusses sollten die teilnehmenden Mitgliedstaaten für die Verwaltung und Überwachung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den dem EPA…
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sollten dem EPA bestimmte Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung übertragen…
Die Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und die zusätzlichen Gebühren für die verspätete Zahlung der Jahresgebühren für diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.