Erwägungsgrund 2 32012R0168
Angesichts der fortwährenden gewaltsamen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen durch die syrische Regierung sind im Beschluss 2012/122/GASP des Rates zur Änderung des Beschlusses 2011/782/GASP zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, nämlich ein Verbot des Verkaufs, des Erwerbs, der Beförderung oder der Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten, restriktive Maßnahmen gegen die syrische Zentralbank sowie Änderungen der Liste der von den Maßnahmen betroffenen Personen und Organisationen.