Erwägungsgrund 1 32012R0264
Die Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 verbietet den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und die Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, aus der Union an bzw. nach Iran.