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Um das Verzeichnis der Feuerwaffen, der Teile und wesentlichen Komponenten von Feuerwaffen sowie der Munition, für die nach dieser Verordnung eine Genehmigung erforderlich ist, zu führen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte hinsichtlich der Anpassung des Anhangs I dieser Verordnung an Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und an Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Um diese Verordnung an den technischen Fortschritt anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die…
Zur Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über…
Um die Anhänge der Richtlinie 2001/112/EG an die Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen anzupassen und den technischen Fortschritt zu…
Um die in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen Formblätter zu aktualisieren oder technische Anpassungen an diesen Formblättern vorzunehmen, sollte der…
Um die in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen Formblätter zu aktualisieren oder technische Anpassungen an diesen Formblättern vorzunehmen, sollte der…
Um die von den Teilnehmern an dem Übereinkommen vereinbarten Änderungen der im Übereinkommen niedergelegten Leitlinien reibungslos und unverzüglich in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.