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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Liste der Verteidigungsgüter im Anhang zu erlassen, sodass ihre volle Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union gegeben ist. Ist dies aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich, so findet das Verfahren gemäß Artikel 13b auf delegierte Rechtsakte, die gemäß dem vorliegenden Artikel erlassen werden, Anwendung.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a delegierte Rechtsakte zur Vornahme rein technischer Änderungen des Anhangs I zu erlassen, um den…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach einer Kosten-Nutzen-Analyse und angemessenen Konsultationen sowie unter Berücksichtigung der…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 9a delegierte Rechtsakte zur Vornahme rein technischer Änderungen der Anhänge zu erlassen, um die…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 23a delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 12a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge zu erlassen, um sie an den technischen Fortschritt…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung in Bezug auf lösungsmittelbasierte Detergenzien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.