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In Anbetracht der spezifischen Merkmale von Unternehmenskunden sollten Überweisungs- oder Lastschriftverfahren für Unternehmenskunden zwar alle anderen Vorschriften dieser Verordnung erfüllen, einschließlich der gleichen Vorschriften für grenzüberschreitende und inländische Vorgänge, sollte das Erfordernis, dass die Teilnehmer einer Mehrheit der Zahlungsdienstleister in einer Mehrheit der Mitgliedstaaten entsprechen müssen, jedoch nur insoweit gelten, als Zahlungsdienstleister, die Überweisungs- oder Lastschriftdienste für Unternehmenskunden anbieten, einer Mehrheit der Zahlungsdienstleister in einer Mehrheit der Mitgliedstaaten, in denen solche Dienste verfügbar sind, und einer Mehrheit der Zahlungsdienstleister entsprechen sollten, die solche Dienste in der Union anbieten.
Zahlungsdienstleister führen Überweisungen gemäß folgenden Anforderungen, die den im nationalen Recht zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG niedergelegten…
In dieser Verordnung werden Vorschriften für auf Euro lautende Überweisungen und Lastschriften innerhalb der Union festgelegt, bei denen entweder der…
Für das ordnungsgemäße Funktionieren des Zahlungsbinnenmarkts ist es von entscheidender Bedeutung, dass Zahler wie Verbraucher, Unternehmen oder Behörden…
Zur Erleichterung der Zahlung von Gebühren die im Rahmen eines Online-Verfahrens oder für die Erbringung von Hilfs- oder Problemlösungsdiensten anfallen,…
Ein Zahlungsdienstleister eines Zahlers, der für eine Inlandslastschrift gemäß einem Zahlverfahren erreichbar ist, muss im Einklang mit den Bestimmungen eines…
Derzeit existieren mehrere — größtenteils für Zahlungen über das Internet bestimmte — Zahlungsdienste, bei denen ebenfalls die IBAN und die internationale…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.