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Es ist verboten,
für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit den in Anhang VIIb aufgeführten Gütern oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang VIIb aufgeführten Güter zu erbringen,
für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Anhang VIIb aufgeführten Gütern bereitzustellen.
Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die in den Anhängen I, II und IIa aufgeführten Güter.
Es ist verboten, a) für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder…
für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im…
für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im…
für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im…
Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die in den Anhängen I, II und IIa aufgeführten Güter.
für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.