Art. 2 32012R0277VERORDNUNG (EU) Nr. 277/2012 DER KOMMISSION vom 28. März 2012 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte und Aktionsgrenzwerte für Dioxine und polychlorierte Biphenyle (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.
Art. 2 32012R0259VERORDNUNG (EU) Nr. 259/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0978VERORDNUNG (EU) Nr. 978/2010 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben ( (Longkou Fen Si) (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0778VERORDNUNG (EU) Nr. 778/2010 DER KOMMISSION vom 2. September 2010 zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Mela Val di Non (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0837VERORDNUNG (EU) Nr. 837/2010 DER KOMMISSION vom 23. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Nicht-OECD-Staaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.
Art. 2 32010R0581VERORDNUNG (EU) Nr. 581/2010 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2010 zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem neunzigsten Tag nach ihrer…