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Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union zu gewährleisten, sollten Durchführungsmaßnahmen dem Stand der Technik, einschließlich der bewährten Verfahren, und dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Ausbildung des fliegenden Personals entsprechen. Dementsprechend sollten die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 und technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und bis 30. Juni 2009 von der Arbeitsgemeinschaft der europäischen Luftfahrtverwaltungen (Joint Aviation Authorities, JAA) beschlossen wurden, sowie bestehende Rechtsvorschriften zu einem spezifischen einzelstaatlichen Umfeld Berücksichtigung finden.
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten…
Um einen reibungslosen Übergang und ein hohes einheitliches Sicherheitsniveau der zivilen Luftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten die…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten…
Um einen reibungslosen Übergang und ein hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union zu gewährleisten, sollten die Durchführungsbestimmungen dem…
Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 bezüglich des Anwendungsbereichs sollten geändert werden, um der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.