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Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten Durchführungsmaßnahmen dem Stand der Technik, einschließlich der bewährten Verfahren, und dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Pilotenausbildung entsprechen. Dementsprechend sollten die im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vereinbarten technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren und die bereits in Anhang I (Teil-FCL) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 festgelegten Anforderungen sowie bestehende nationale Rechtsvorschriften, die sich auf spezifische nationale Gegebenheiten beziehen, berücksichtigt und in diesen Vorschriften aufgegriffen werden, wobei den spezifischen Erfordernissen von Piloten der allgemeinen Luftfahrt in Europa Rechnung zu tragen ist.
Um einen reibungslosen Übergang und ein hohes einheitliches Sicherheitsniveau der zivilen Luftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten die…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union zu gewährleisten, sollten…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten…
Um einen reibungslosen Übergang und ein hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union zu gewährleisten, sollten die Durchführungsbestimmungen dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.