Erwägungsgrund 5 32012R0036
In Anbetracht der ernsten politischen Lage in Syrien und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in den Anhängen II und IIa dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden.