Erwägungsgrund 4 32012R0036
Es sollte klargestellt werden, dass die Vorlage und das Weiterleiten der notwendigen Dokumente an eine Bank mit dem Zweck, diese schließlich an eine Person, Organisation oder Einrichtung, die nicht in der Liste aufgeführt ist, um eine gemäß Artikel 20 erlaubte Zahlung zu veranlassen, kein Zurverfügungstellen im Sinne des Artikels 14 darstellt.