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EX-KN-Code Bezeichnung 9705 00 00 1. Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus 9706 00 00 — Grabungen und archäologischen Funden zu Lande oder unter Wasser — archäologischen Stätten — archäologischen Sammlungen 9705 00 00 9706 00 00 2. Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern oder religiösen Denkmälern, die aus deren Aufteilung stammen und älter sind als 100 Jahre 9701 3. Bilder und Gemälde, die nicht unter die Kategorien 4 oder 5 fallen, aus jeglichem Material und auf jeglichem Träger vollständig von Hand hergestellt 9701 4. Aquarelle, Gouachen und Pastelle, auf jeglichem Träger vollständig von Hand hergestellt 6914 9701 5. Mosaike, die nicht unter die Kategorien 1 oder 2 fallen, aus jeglichem Material vollständig von Hand hergestellt, und Zeichnungen, aus jeglichem Material und auf jeglichem Träger vollständig von Hand hergestellt Kapitel 49 9702 00 00 8442 50 80 6. Original-Radierungen, -Stiche, -Serigraphien, und -Lithographien und lithographische Matrizen sowie Original-Plakate 9703 00 00 7. Nicht unter die Kategorie 1 fallende Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst und Kopien, die auf dieselbe Weise wie das Original hergestellt worden sind 3704 3705 3706 4911 91 00 8. Photographien, Filme und die dazugehörigen Negative 9702 00 00 9706 00 00 4901 10 00 4901 99 00 4904 00 00 4905 91 00 4905 99 00 4906 00 00 9. Wiegendrucke und Handschriften, einschließlich Landkarten und Partituren, als Einzelstücke oder Sammlung 9705 00 00 9706 00 00 10. Bücher, die älter sind als 100 Jahre, als Einzelstücke oder Sammlung 9706 00 00 11. Gedruckte Landkarten, die älter sind als 200 Jahre 3704 3705 3706 4901 4906 9705 00 00 9706 00 00 12. Archive aller Art, mit Archivalien, die älter sind als 50 Jahre, auf allen Trägern 9705 00 00 13. a) Sammlungen und Einzelexemplare aus zoologischen, botanischen, mineralogischen oder anatomischen Sammlungen , 9705 00 00 b) Sammlungen von historischem, paläontologischem, ethnographischem oder numismatischem Wert, 9705 00 00 Kapitel 86-89 14. Verkehrsmittel, die älter sind als 75 Jahre 15. Sonstige Antiquitäten, die nicht unter die Kategorien 1 bis 14 fallen a) zwischen 50 und 100 Jahre alte Antiquitäten Kapitel 95 — Spielzeug, Spiele 7013 — Gegenstände aus Glas 7114 — Gold- und Silberschmiedearbeiten Kapitel 94 — Möbel und Einrichtungsgegenstände Kapitel 90 — optische, photographische und kinematographische Instrumente Kapitel 92 — Musikinstrumente Kapitel 91 — Uhrmacherwaren Kapitel 44 — Holzwaren Kapitel 69 — keramische Waren 5805 00 00 — Tapisserien Kapitel 57 — Teppiche 4814 — Tapeten Kapitel 93 — Waffen 9706 00 00 b) mehr als 100 Jahre alte Antiquitäten. (1) Die älter sind als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehören. (2) Entsprechend folgender Begriffsbestimmung durch den Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 252/84: „Sammlungsstücke im Sinne der Tarifnummer 97.05 des GZT sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben“.
Antiquitäten sind die in Anhang IX Teil C genannten Gegenstände;
„ANHANG XI Liste der Kategorien von Gütern nach Artikel 11c EX-KN-Code Bezeichnung 9705 00 00 1. Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus · 9706…
Liste der Waren nach Artikel 3 ex KN-Code Warenbeschreibung 9705 00 00 9706 00 00 1. Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus — Grabungen und…
1. Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus — Grabungen und archäologischen Funden zu Lande oder unter Wasser · 9705 00 00 — archäologischen…
KN-Code Warenbezeichnung 3705 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme: ex 3705 90 10 – Mikrofilme von…
(1) Siehe Anhang III der Entscheidung 98/368/EG. 2. Unter abschnitt GB („Metallhaltige Abfälle, die beim Gießen, Schmelzen und Affinieren von Metallen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.