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Nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe ist die Verwendung einiger Farbstoffe, die Aluminium in Form von Lacken enthalten können, in einer großen Zahl von Lebensmitteln zulässig, im Allgemeinen ohne Angabe der Höchstkonzentration für Aluminium in den Lacken.
Nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist die Verwendung aluminiumhaltiger Lebensmittelzusatzstoffe in einer großen Zahl an Lebensmitteln zulässig,…
Mit der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist für die Europäische Union eine Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist für die Europäische Union eine Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist für die Europäische Union eine Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist für die Europäische Union eine Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.