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Anhang II in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission geänderten Fassung gilt grundsätzlich ab 1. Juni 2013. Zur Erleichterung der wirksamen Anwendung von Anhang II sollte dort die jeweilige Geltungsdauer eingefügt werden, die nicht am 1. Juni 2013 beginnt und nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung liegt.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in der mit der vorliegenden Verordnung geänderten Fassung gilt ab 1. Juni 2013.
Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission gilt die Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in Anhang II der Verordnung (EG)…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anhang I Nummer 1 und Anhang II Nummer 1 gelten ab dem…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Unbeschadet des Artikels 11 der Verordnung…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 11. Juli 2013. Folgende Bestimmungen des…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2013. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.